Sprengelzugehörigkeit

Für die Pflichtschulen in Bayern wird ein räumlich abgegrenztes Einzugsgebiet als Schulsprengel festgelegt. Die in diesem Sprengel wohnenden schulpflichtigen Kinder sind grundsätzlich zum Besuch dieser Schule verpflichtet. 

Aus der Tabelle können Sie entnehmen, ob ihr Kind in den Sprengel der Sankt-Martin-Grundschule in Marktoberdorf gehört.